Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sachverständigenleistungen und Gutachtenerstellung
1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das
Vertragsverhältnis zwischen DDH Immobilienbewertung (nachfolgend Anbieter) und
Ihnen (nachfolgend Auftraggeber), in ihrer zum Vertragsabschluss gültigen
Fassung.
1.2
Abweichende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der DDH Immobilienbewertung in Anspruch nehmen.
1.3
Auf DDH Immobilienbewertung bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Marktwerteinschätzung
- Kurzgutachten
- Verkehrswertgutachten
- Bodenwertermittlung
- Ermittlung von Rechten und Belastungen
- Immobilienberatung
- Wohnflächenberechnung
- Plausbilitätsprüfung
1.4
Für alle Leistungen sowie für künftige gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende
Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Auftragserteilung
Die Aufträge sind für den
Sachverständigen erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Schriftlicher Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche
Nebenabreden jedweder Art. Bestellt der Auftraggeber die Leistungen des
Sachverständigen auf elektronischem Wege, wird der Sachverständige den Zugang
der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch
keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit
der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Auftraggeber das Werk auf
elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von dem Sachverständigen
gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden
Vertragsbedingungen des Sachverständigen per E-Mail zugesandt.
3. Auftraggeberpflichten
Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft und unentgeltlich sowie rechtzeitig dem Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.
4. Preise und Versandkosten
4.1
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
4.2
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten
soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Zahlungsbedingungen
5.1
Das dem Sachverständigen zustehende Honorar wird mit Beendigung des Auftrags fällig und ist umgehend nach Vorlage der Rechnung, spätestens bis zu dem darin angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma DDH Immobilienbewertung über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.2
Dem Auftraggeber ist nicht gestattet die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen.
6. Fristen
6.1
Leistungszeiten, die der Sachverständige angegeben hat, sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart. Vereinbarte verbindliche Termine für die Erbringung der Leistung des Sachverständigen bzw. der Durchführung der Leistungen beginnen mit Vertragsschluss, bei Verbraucher mit Ablauf der Widerrufsfrist nach § 355 BGB.
6.2
Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde, oder Unterlagen des Auftraggebers benötigt werden, beginnt der Lauf der Frist frühestens nach Eingang der. Der Sachverständige haftet für Verzugsschäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten gelegt werden kann.
7. Gewährleistung / Haftungsausschluss
7.1
Für Schäden haftet der Sachverständige nur, wenn ihm eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten nachgewiesen werden kann. Auch in diesem Fall ist die Ersatzpflicht des Sachverständigen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Fall, dass der Sachverständige eine Pflicht verletzt, aus der sich typischerweise Gefahren für Leben und Gesundheit ergeben und daher eine Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit besteht, ist deren Höhe auf einen Betrag von 175.000 € für Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
7.2
Der Sachverständie schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen. Es liegt im alleinigen Entscheidungsbereich des Auftraggebers, anhand der erbrachten Dienstleistungen, sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.
7.3
Der Sachverständige kann bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Sachverständigen durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung). Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, so hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern der Sachverständige die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.4
Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich
nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich anzuzeigen. Ein Anspruch auf
Schadenersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.
8. Schlussbestimmungen
8.1
Vertragssprache ist Deutsch.
8.2
Die Firma DDH Immobilienbewertung bietet keine Dienstleistungen zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Dienstleistungen können nur von Erwachsenen gekauft werden. Falls Sie unter 18 sind, dürfen Sie DDH Immobilienbewertung nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehunsberechtigten nutzen.
8.3
Wenn Sie diese AGB verletzen und wir unternehmen hingegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Bedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.
8.4
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist,
wenn er mit einem Unternehmer geschlossen ist, der Sitz des Sachverständigen.
Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen des Sachverständigen gegen den
Auftraggeber dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
8.5
Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Website, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen.
8.6
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin
wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Firma DDH Immobilienbewertung
Dennis Dankert
Medelbyer Weg 50
24983 Handewitt
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Dennis Dankert
Steuer-Nr.: 15/039/07996